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Mutter und Tochter schaukeln

Sparbrief

Beim Sparbrief legen Sie einen bestimmten Betrag für eine feste Laufzeit an. Währenddessen erhalten Sie regelmäßig Zinsen. Und zu einem festen Rückzahlungstermin wird Ihnen das gesamte Kapital überwiesen.

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    Attraktiv

    Sie erhalten einen exklusiven Zinssatz von 3 % bzw. 2,5%.

    Sicher

    Profitieren Sie von festen Zinsen - ohne Kursrisiko.

    Erforderlich

    Mindestanlage 10.000 €, davon 50 % Neugeld.

    Infografik Sparbrief: garantierte Zinsen, kein Kursrisiko, Laufzeit mit festem Enddatum, keine Kündigung notwendig

    Unser exklusiver Sparbrief 33 Monate/22 Monate im Überblick

    Sichere Erträge

    Profitieren Sie von unserem Sparbrief-Angebot: Überweisen Sie mindestens 50 % Neugeld von einem Fremdinstitut (Unternehmen der genossenschaftlichen Finanzgruppe sind ausgeschlossen) und erhalten Sie einen attraktiven Zinssatz von 3 %/2,5% p. a.  

    Während der Laufzeit ist Ihr Geld fest gebunden – dafür profitieren Sie von einer gleichbleibenden, garantierten Verzinsung. Am Ende der Laufzeit können Sie dann sofort wieder auf Ihr Guthaben zugreifen.

    Achtung: Das Angebot ist begrenzt. 

    Ihr Geld planbar verzinst

    Jetzt investieren und attraktive Rendite sichern!

    Konditionen
    33Monate / 22 Monate

    Laufzeitmind. Anlagemax. AnlageZinssatz p.a.Zinszahlung
    33 Monate10.000 € (davon mindestens 50% Neugeld)1 Mio. €3,0 %30.12. jeden Jahres und bei Endfälligkeit
    22 Monate10.000 € (davon mindestens 50% Neugeld)1 Mio. €2,5 %30.12. jeden Jahres und bei Endfälligkeit

    Stand: 21.04.2026 - Neugeld bedeutet Geld, das in den letzten drei Monaten nicht bei uns oder in unserem Verbund angelegt war, wie beispielsweise Guthaben bei einer anderen Bank.

    So funktioniert's

    Sie können Ihren Sparbrief ganz einfach telefonisch über unseren Kundenservice unter der Telefonnummer 0911 60 80 50 anlegen.

    Alternativ können Sie auch einen Termin mit Ihrem Kundenberater vereinbaren und Ihren Sparbrief in Ihrer Filiale anlegen. Wählen Sie in diesem Fall einfach „Jetzt Termin vereinbaren”. 

    Das passende Sparprodukt für Ihre Ziele und Wünsche

    Sie suchen nach einer Geldanlage mit mehr Flexibilität? Wir bieten Ihnen viele weitere Sparprodukte. Sie müssen sich auch bei der Geldanlage nicht nur für eine Variante entscheiden. Gemeinsam prüfen wir, wie wir das Bestmögliche aus Ihren Sparbeiträgen rausholen können.

    Eine Frau gießt eine Hängepflanze in einem Pflanzengeschäft

    Sparkonto

    Beim Sparkonto bestimmen Sie die Einzahlungen und die Laufzeit selbst.

    Goldsparplan

    Mit monatlichen Sparraten bauen Sie Stück für Stück ein Goldvermögen auf.

    Eine Frau und ein Mann sitzen auf einer Treppe vor einem Haus

    Vermögenswirksame Leistungen

    Beim VL-Sparen bauen Sie Schritt für Schritt ein kleines Finanzpolster auf.

    FAQ zum Sparbrief

    Wie sicher ist der Sparbrief?

    Der Sparbrief ist eine sehr sichere Anlage, da die Zinshöhe bereits zu Beginn der Laufzeit festgeschrieben wird. Da Sparbriefe nicht an der Börse gehandelt werden, besteht auch kein Kursrisiko.

    Was ist der Unterschied zwischen einem Sparbrief und VR-FestGeld?

    VR-FestGeld und Sparbrief ähneln sich, denn bei beiden legen Sie Ihr Geld für eine bestimmte Laufzeit und zu einem festen Zinssatz an. Beim VR-FestGeld gibt es häufig eine automatische Vertragsverlängerung, wenn Sie nicht kündigen. Ein Sparbrief verlängert sich nicht, Sie bekommen das Geld automatisch zurück. Auch Laufzeit und Zinshöhe können sich bei Sparbrief und VR-FestGeld unterscheiden.

    Was ist ein Freistellungsauftrag?

    Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

    Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

    Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

    Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer