Kompetenz zahlt sich aus – auch beim Fondssparen.
Fondssparplan
Schritt für Schritt ans Ziel – mit Fondssparen
Bei einem Fondssparplan zahlen Sie regelmäßig Geld in einen Investmentfonds ein. So können Sie an der Entwicklung der Finanzmärkte teilhaben und Ihrem Sparziel näherkommen. Unser Partner Union Investment hilft Ihnen durch genaue Marktbeobachtungen, vorausschauende Analysen und langjährige Erfahrung dabei. Bauen Sie Ihr Vermögen Schritt für Schritt langfristig aus.
Fondssparen im Überblick
Fondssparplan – verständlich erklärt
Ein Fondssparplan ist ein Sparvertrag, der Sie schon mit kleinen, regelmäßigen Beträgen schneller an finanzielle Ziele bringen kann. Wie die Fondssparpläne unseres Partners Union Investment genau funktionieren und warum sie so vorteilhaft sind, erfahren Sie im folgenden Film.
Quelle: Union Investment (Stand: November 2023)
Vorteile und Risiken von Fondssparplänen
Vorteile von Fondssparplänen
- Kleine Schritte, große Sprünge: Beim Sparen mit Fonds können Sie Ihren Sparzielen schon mit kleinen Beträgen ein gutes Stück näherkommen.
- Flexible Anlageform, große Freiheit: Durch das Fondssparen sind Sie bei Ihrem Vermögensaufbau flexibel. Bei Bedarf können Sie Ihren Sparbetrag grundsätzlich jederzeit senken, erhöhen oder mit Ihren Zahlungen aussetzen. Wenn Sie kurzfristig Geld benötigen, können Sie Ihre Fondsanteile auch teilweise oder komplett verkaufen.1
- Stetige Raten, große Effekte: Sie nutzen den Durchschnittspreiseffekt, da Sie aufgrund von gleichbleibenden Sparraten im Zeitverlauf bei niedrigen Kursen mehr Fondsanteile beziehungsweise bei höheren Kursen weniger Anteile kaufen. Dies kann sich langfristig für Sie auszahlen.
- Viele Märkte, vielfältige Chancen: Union Investment betreut und entwickelt Produktlösungen sowie Fonds, die an den Werten der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken ausgerichtet sind. Fondsmanager analysieren für Sie die Märkte, um Ihr Geld in aussichtsreiche Branchen, Unternehmen oder andere Anlagemöglichkeiten zu investieren. So können Sie die Ertragschancen diverser Finanzmärkte nutzen und müssen sich um nichts kümmern.
- Breite Streuung, kleineres Risiko: Sie entscheiden sich für einen Fondssparplan und damit für die Möglichkeit, bequem an den Entwicklungen der Kapitalmärkte teilzunehmen. Durch Ihre Investition in einen Fonds verteilt sich das mögliche Risiko – anders als bei einer Investition in ein einzelnes Wertpapier – auf eine Vielzahl verschiedener Anlagen, zum Beispiel auf Aktien oder Unternehmensanleihen.
- Große Dynamik, starkes Wachstum: Nutzen Sie die Möglichkeit einer Dynamisierung Ihrer Sparrate, um so Ihr Vermögen stärker anwachsen zu lassen. Dazu vereinbaren Sie gleich zu Beginn, dass Ihre Sparrate mit Ihrem gewählten Prozentsatz jährlich erhöht wird. So können Sie Ihre finanziellen Ziele noch schneller erreichen.
Risiken von Fondssparplänen
- Sparziele: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass am Ende der Ansparphase weniger Vermögen zur Verfügung steht als insgesamt eingezahlt wurde, beziehungsweise dass die Sparziele nicht erreicht werden können.
- Kursschwankungen: Es besteht ein Risiko marktbedingter Kursschwankungen sowie ein Ertragsrisiko.
- Durchschnittspreis: Im Vergleich zum Ausgabepreis einer Einmalanlage kann der Durchschnittspreis des Fondssparplans höher ausfallen.
- Anlagerendite: Die Rendite bei einem Fondssparplan kann geringer als bei einer Einmalanlage sein.
Rechnen Sie selbst mit dem Sparplanrechner
Persönliches Sparziel ermitteln
Mit einem Fondssparplan sind Sie flexibel: Egal, ob Sie Schritt für Schritt eine finanzielle Rücklage anlegen möchten, ob Sie ein bestimmtes finanzielles Ziel haben oder ob Sie auf ein gewünschtes finanzielles Polster hin sparen möchten. Unser Sparplanrechner hilft Ihnen, Ihrem Sparziel ein Stückchen näherzukommen und zeigt Ihnen, wie sich Ihr Geld im Laufe der Zeit entwickeln könnte.
Sternesammler Union Investment
Wenn es um Qualität geht, ist nichts so wertvoll wie eine objektive Beurteilung. Union Investment hat bereits zum zweiundzwanzigsten Mal in Folge die Höchstnote von fünf Sternen von der Zeitschrift Capital erhalten. Das hat bisher kein anderer Fondsanbieter geschafft2.
Häufige Fragen zum Fondssparplan
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Raiffeisenbank Knoblauchsland-Bibertgrund eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Raiffeisenbank Knoblauchsland-Bibertgrund eG bzw. die Union Investment Servicebank AG (USB) führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
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Wichtige Hinweise zu Risiken von Anlageprodukten
Ausführliche produktspezifische Informationen und Hinweise zu Chancen und Risiken der Fonds entnehmen Sie bitte den Verkaufsprospekten, den Anlagebedingungen, den Basisinformationsblättern der Fonds sowie den Jahres- und Halbjahresberichten, die Sie kostenlos in deutscher Sprache über den Kundenservice der Union Investment Service Bank AG, Weißfrauenstraße 7, 60311 Frankfurt am Main, erhalten. Diese Dokumente bilden die allein verbindliche Grundlage für den Kauf der Fonds. Die Inhalte dieses Werbematerials stellen keine Handlungsempfehlung dar, sie ersetzen weder die individuelle Anlageberatung durch die Bank noch die individuelle, qualifizierte Steuerberatung. Dieses Dokument wurde von der Union Investment Privatfonds GmbH mit Sorgfalt entworfen und hergestellt, dennoch übernimmt Union Investment keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit.
Stand aller Informationen, Darstellungen und Erläuterungen: 1. Mai 2024, soweit nicht anders angegeben.
- Bei Anlagen in offenen Immobilienfonds sind jedoch gesetzliche Halte- und Rückgabefristen zu beachten.
- Capital Nr. 5/03; 5/04; 4/05; 4/06; 4/07; 4/08; 2/09; 2/10; 3/11; 3/12; 3/13; 3/14; 3/15; 3/16, 3/17, 3/18, 3/19, 3/20, 3/21, 3/22, 3/23, 3/24.